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   OVG Sachsen, 20.02.2012 - 5 A 681/09   

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https://dejure.org/2012,1541
OVG Sachsen, 20.02.2012 - 5 A 681/09 (https://dejure.org/2012,1541)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20.02.2012 - 5 A 681/09 (https://dejure.org/2012,1541)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20. Februar 2012 - 5 A 681/09 (https://dejure.org/2012,1541)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 124a Abs. 4 S. 4, § 60 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Verschulden eines Rechtsanwalts bzgl. der Versäumung einer Antragsbegründungsfrist wegen gescheiterter Übersendung des Schriftsatzes per Telefax am letzten Tag der Antragsbegründungsfrist; Notwendigkeit der Einleitung von anderen Maßnahmen zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 60 Abs. 1; VwGO § 124a Abs. 4 S. 1, 2
    Anforderungen an das Verschulden eines Rechtsanwalts bzgl. der Versäumung einer Antragsbegründungsfrist wegen gescheiterter Übersendung des Schriftsatzes per Telefax am letzten Tag der Antragsbegründungsfrist; Notwendigkeit der Einleitung von anderen Maßnahmen zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 492
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.05.2006 - XI ZB 45/04

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Fristversäumung wegen eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.02.2012 - 5 A 681/09
    Um die Einhaltung der Frist sicherzustellen (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 9. Mai 2006 - XI ZB 45/04 -, NJW 2006, 2637).

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist deshalb ausgeschlossen, wenn von ihm nicht alle erforderlichen und zumutbaren Schritte unternommen wurden, die unter normalen Umständen zur Fristwahrung geführt hätten (vgl. BGH, Beschl. v. 9. Mai 2006 - XI ZB 45/04 -, juris Rn. 8, m. w. N.; BVerwG, Beschl. v. 20. Dezember 1991 - 5 B 125.91 -, juris).

    Einen Prozessbevollmächtigten trifft nämlich bei der Wahrung der prozessualen Fristen, insbesondere der Rechtsmittel- und -begründungsfristen eine besondere Sorgfaltspflicht (vgl. zur Rechtsmittelfrist: BVerwG, Beschl. v. 10. Dezember 1991 -, a. a. O.), zumal, wenn er wie hier die Rechtsmittelbegründungsfrist bis zum letzten Tag ausschöpft (BGH, Beschl. v. 9. Mai 2006, a. a. O.).

  • BVerwG, 10.12.1991 - 5 B 125.91

    Beschwerdebegründungsfrist - Büropersonal

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.02.2012 - 5 A 681/09
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist deshalb ausgeschlossen, wenn von ihm nicht alle erforderlichen und zumutbaren Schritte unternommen wurden, die unter normalen Umständen zur Fristwahrung geführt hätten (vgl. BGH, Beschl. v. 9. Mai 2006 - XI ZB 45/04 -, juris Rn. 8, m. w. N.; BVerwG, Beschl. v. 20. Dezember 1991 - 5 B 125.91 -, juris).
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